Allgemeine Geschäftsbedingungen




1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen


1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen über Gartenpflege dienstliche Leistungen zwischen der


Riccardo Zedda

Sonnenhöhe 51

95473 Creußen

E-Mail: info@robo-gar-tec.de

internet: www.robo-gar-tec.de


(im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und unseren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt).


1.2 Diese AGB finden Anwendung gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern.


Verbraucher gemäß §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Unternehmer gemäß § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


1.3 Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall schriftlich (z.B. im Angebot) zu vereinbaren, um Gültigkeit zu erlangen. Textliche Nebenabreden per E-Mail gelten ebenfalls, sofern sie von der Gegenseite ausdrücklich akzeptiert wurden.


1.4 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.


2 Vertragsgegenstand


2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Gartenpflege dienstliche Leistungen (im Folgenden "Dienstleistungen" genannt).


2.3 Dienstleistungen sind in diese AGB alle Maßnahme welche der Gartenpflege dienen einschließlich die Installation, die Wartung und die Reparatur von Rasenmähroboter, eine Beratung sowie der Verkauf von Ware für die Durchführung der Dienstleistung selbst.


2.4 Der Verkauf von Ware und Dienstleistungen auf unsere Online-Shop www.techgreenstore.de ist nicht Gegenstand diese AGB und unterliegt eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen.


3. Leistungen


3.1 Für die Leistungen ist in erster Linie die schriftliche Vereinbarung, hilfsweise und nachrangig die mündliche oder fernmündliche Vereinbarung maßgebend.


3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größer Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und werden nach den anerkannten Regeln der Technik ggf. nach den natürlichen Vorgaben und je nach Witterung ausgeführt. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht.


3.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Auftragnehmer sich zur Erfüllung des Vertrages eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen.


3.4 Die Leistungen werden zu den im Angebot vereinbarten Pauschalpreise abgerechnet. Eine Abweichung der Preisen muss in Textform erfolgen. Sind Leistungen nicht in pauschalisierter Form angeboten worden, werden gemäß Preis- und Leistungsverzeichnisses nach tatsächlichem Aufwand oder für Ware zu Bruttoanschaffungs- bzw. Bruttoerstellungspreisen zuzüglich 25% abgerechnet.


3.5 Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind oder über den angebotenen Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dazu gehören z.B. spontane Wünsche des Auftraggebers oder seines Vertreters, die dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen während der Ausführung mündlich mitgeteilt werden.


3.6 Die Entsorgung von Grünabfällen ist im Pauschalpreis nicht enthalten. Sie wird gesondert gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet.


3.7 Leistungen, die nicht vertraglich geschuldet sind und vom Auftraggeber veranlasst oder erforderlich werden, werden gesondert berechnet.


4 Vertragsschluss


4.1 Anfragen per E-Mail, Formular oder Telefon sind unverbindlich. Das schriftliche Angebot ist bis zu dessen Annahme durch den Auftraggeber unverbindlich. Die Annahmeerklärung erfolgt in Textform durch den Auftraggeber oder spätestens durch Auslieferung der Ware bzw. Beginn der in Auftrag gegebenen Dienstleistung.


4.2 Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, Waren und/oder Dienstleistungen erwerben zu wollen. Der Auftragnehmer kann das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen.


4.3 Soweit im Angebot nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an abgegebene Angebote 6 Wochen gebunden. Ausgenommen hiervon sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, da diese Preisschwankungen unterliegen.


4.4 Für zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen ist die Schriftform erforderlich, um ihre Gültigkeit zu erlangen.


4.5 Änderungen, Ergänzungen oder Modifizierungen eines Angebotes dürfen vor, bei oder nach Vertragsschluss nur vom Angebotsersteller, einer Person, die im Angebot ausdrücklich benannt ist, oder einem gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen werden. Andere Personen sind nicht berechtigt, das Angebot zu ändern, anzunehmen oder abzugeben, z. B. operative Mitarbeiter bzw. Subunternehmer des Auftragnehmers.


4.6 Lieferungen erfolgen zu den in der Auftragsbestätigung, im Angebot oder in Nebenabreden festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Bei Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert.


4.7 Der Auftragnehmer ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


4.8 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind witterungsabhängig. Ausführungs- und Liefertermine können sich daher kurzfristig verschieben. Eine Haftung des Auftragnehmers für solche Verschiebungen ist ausgeschlossen.


4.8 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.


5 Vertragsdauer


5.1 Der Dienstvertrag wird einmalig für den vereinbarten Zeitraum der Leistungserbringung oder für den vereinbarten Zeitraum des Leistungsempfangs abgeschlossen.


5.2 Für den Fall der Veräußerung des zu bearbeitenden Objektes räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht ein, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des der grundbuchamtliche Umschreibung folgenden Monats schriftlich per Einschreiben zu kündigen.


5.3 Kündigt der Auftraggeber gemäß § 620 BGB oder tritt er mit Zustimmung des Auftragnehmers aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vor Fertigstellung der beauftragten Leistung vom Vertrag zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Auftragnehmer durch die Kündigung oder den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz umfasst die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn.


6 Mitwirkungspflichten


6.1 Der Auftraggeber erfüllt seine vertraglichen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten sorgfältig. Er erteilt alle für die Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und schafft die räumlichen Voraussetzungen für die organisatorische und technische Vorbereitung und Durchführung der Leistungen. Es sind wesentliche Angaben zum zu bearbeitenden Objekt aufzuführen. Dazu gehören die Adresse, die einzelnen Flächenarten und -größen sowie gegebenenfalls zu beachtende Besonderheiten.


6.2 Die Flächen, die Gegenstand der Leistung sein sollen, sind vom Auftraggeber möglichst genau aufgemessen worden. 


6.3 Nach vorheriger Information des Auftraggebers werden Flächenänderungen, insbesondere eine Erweiterung des Leistungsumfanges, in der Abrechnung berücksichtigt. Im Übrigen bleibt die Beschaffenheit der Flächen davon unberührt.


6.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle einer Vorgabe durch den Auftraggeber eine eigene Vermessung durchzuführen. Die Vermessung kann auch noch nach Abschluss des Vertrages durchgeführt werden. 


6.5 Der Auftraggeber prüft vor Auftragserteilung, ob der Mähroboter für das Grundstück und seine Bedürfnisse geeignet ist, sofern keine Beratung durch den Auftragnehmer in Anspruch genommen wurde.


6.6 Bei lang anhaltender Trockenheit muss der Rasen vor dem Verlegen ausreichend bewässert werden, um eine einwandfreie Durchführung zu gewährleisten. Bei extremer Trockenheit muss die Grasnarbe ausreichend bewässert werden und darf am Tag der Verlegung nicht mehr als 3-4 cm betragen.

Der Garten muss sich generell in einem für die Verlegung geeigneten Zustand befinden, es dürfen keine Überschwemmungen, kein Schlamm und kein Frost vorhanden sein, Hindernisse und Einschränkungen, die die Ausführung der Leistung behindern könnten, müssen vom Auftraggeber rechtzeitig beseitigt werden.


6.7 Zufahrten, Strom- und Wasseranschlüsse müssen auf der Baustelle frei zugänglich sein und werden vom Auftraggeber für die gesamte Dauer der Leistungserbringung in der erforderlichen Menge kostenlos zur Verfügung gestellt.


6.8 Der Auftraggeber hat den ungehinderten Zugang zu den Vertragsflächen während der Dauer der Leistungserbringung jederzeit zu ermöglichen. Andernfalls ist der Auftragnehmer nicht zur Ausführung der Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zum mehrmaligen Anfahren einer verschlossenen oder unzugänglichen Fläche.


6.9 Der Auftragnehmer darf dem Auftraggeber aufgrund fehlender Mitwirkung zusätzliche Kosten für Personal, Geräte, Gebühren oder ähnliches gesondert in Rechnung stellen.


6.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen vereinbarten Termin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben, wenn er oder eine von ihm bevollmächtigte Person nicht anwesend sein kann. Hierüber wird der Auftragnehmer schriftlich informiert.


6.11 Im Falle eines schuldhaften Verhaltens ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 190,- € (inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) an den Auftragnehmer zu zahlen. Als schuldhaftes Verhalten gilt beispielsweise das Nichterscheinen des Auftraggebers oder eines Bevollmächtigten zum vereinbarten Termin (ohne vorherige Absage von mind. 24 Stunden vor den Termin), das Fehlen eines zu installierenden Gerätes, falsche Angaben usw.


6.12 Der Auftraggeber stellt vor Auftragserteilung sicher, dass sich der Mähroboter ordnungsgemäß einschalten, laden und die Tastatur bedienen lässt. Außerdem überprüft er, dass alle Komponenten vollständig vorhanden sind. Im Falle eines defekten Gerätes werden die Programmierung und der Test nicht durchgeführt. Die Kosten bleiben unverändert und der Auftrag gilt als vollständig erbracht. Wünscht der Auftraggeber eine weitere Anfahrt des Installateurs, nachdem ein funktionierendes Gerät beschafft wurde, so muss er die Zusatzkosten in Höhe von 190,-€ tragen.


6.13 Nach vertragsgemäßer Erbringung der Leistung wird das Abnahmeprotokoll unterzeichnet. 


7 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen


7.1 Verfügbaren Zahlungsmethoden - Vorauskasse, Rechnung oder PayPal - werden auf das Angebot bzw. die Rechnung hingewiesen.


7.2 Mit der Annahme des Angebotes bestätigen Sie, dass die in Ihrer Angebot bzw. Rechnung angegebenen Daten richtig und gültig sind, dass Sie berechtigt sind, das jeweilige Zahlungsmittel für die Zahlung zu verwenden und dass Sie die allgemein Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.


7.3 Mit der Annahme und Unterschrift des Abnahme-Protokolls bestätigen Sie, dass die in Ihrer Protokoll angegebenen Daten richtig und gültig sind, dass die erbrachte Leistung und ggf. weitere oder geänderte Leistungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht wurden und dass Sie die allgemein Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.


7.4 Das Zahlungsziel wird ebenfalls auf das Angebot bzw. die Rechnung vermerkt. Wenn nicht anders vereinbart, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt nach Rechnungsstellung sofort fällig.


7.5 Zahlungen sind ohne Abzug auf das, auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Zum Inkasso der geschuldeten Leistung sind die Mitarbeiter und Beauftragten des Auftragnehmers nicht berechtigt.


7.6 Lediglich eventuell vereinbarte Zusatzleistungen und zusätzlich benötigtes Material sind nicht Vertragsbestandteil und müssen direkt vor Ort beim Servicepartner bestellt und bezahlt werden.


7.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, gesetzliche Ansprüche aufgrund von Zahlungsverzug geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Gebühr von 5 € erhoben.


 
8 Wiederrufsrecht


8.1 Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.


8.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, dieser erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere."


8.3 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden


Widerrufsbelehrung:


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Riccardo Zedda, Sonnenhöhe 51, 95473 Creußen, E-Mail: info@robo-gar-tec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Die Ausführung der Dienstleistung beginnt mit der Anfahrtstrecke.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

· - An Riccardo Zedda, Sonnenhöhe 51, 95473 Creußen, E-Mail-Adresse: info@robo-gar-tec.de:



· - Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

· - Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

· - Name des/ der Verbraucher(s)

· - Anschrift des/ der Verbraucher(s)

· - Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

· - Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


9 Mängelansprüche


9.1 Mängel sind unverzüglich nach Feststellung beim Auftragnehmer schriftlich zu reklamieren. Ansonsten gelten die Arbeiten als vertrags- und ordnungsgemäß erbracht. Bei rechtzeitiger Beanstandung ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.


9.2 Bei vorsätzlicher fehlerhafter Ausführung der Leistung – kann der Kunde vom Auftragnehmer Nacherfüllung innerhalb eine angemessener Frist verlangen.


9.3 Erfolgt die Nachbesserung bei rechtzeitiger Reklamation nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ist der Mangel erheblich, so hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung. Die Minderung bemisst sich nach den an diesem Tage auszuführenden Leistungen unter Berücksichtigung der Vorhalte- und Einsatzkosten sowie der Gesamteinsätze während der betreffenden Saison. Etwaige Rückzahlungen sind daher erst am Saisonende fällig.


9.4 Für das Recht zum Rücktritt von diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe, dass ein Rücktrittsrecht wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur in Betracht kommt, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.


9.5 Von der Gewährleistung auszuschließen sind beispielsweise Mängel, die nicht auf die Installation des Roboter-Rasenmähers zurückzuführen sind bzw. die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienfehlern und fahrlässigem Verhalten des Kunden, wie beispielsweise das Durchtrennen des Induktionskabels. Ebenfalls von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die durch die aktuelle und/oder die Veränderungen der Gartenbeschaffenheit (Gartenform, Gartengestaltung z. B. Blumenbeete etc.) entstanden sind. Mängel, die auf die Rasenbeschaffenheit zurückzuführen sind z. B. lockerer, sandiger, lehmiger Boden etc. sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.


9.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind das Wegfallen der Programmierung und des Tests, falls das Gerät defekt ist.


9.7 Von der Gewährleistung auszuschließen sind beispielsweise Mängel, die auf die maschinelle sowie manuelle Installation des Begrenzungsdrahtes zurückzuführen sind z.B. zu weit bzw. zu eng verlegtes Kabel etc.


9.8 Für eventuelle nicht durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellte Zusatzleistungen übernimmt RoboGarTec UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Haftung/ Gewährleistung.


9.9 Voraussetzung für alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer ist, dass der Mangel durch RoboGarTec UG (haftungsbeschränkt) verursacht wurde und dies durch den Kunden nachgewiesen wird. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. 


10 Haftung


10.1 Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 


10.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


10.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen oder Schäden an Geräten, sofern diese durch den Auftraggeber und dessen Bevollmächtigten nicht ordnungsgemäß bedient wurden.


10.4 Sach- und Personenschäden, die auf die Tätigkeit des Auftragnehmers oder die Schlecht- oder Nichterfüllung der vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, sind dem Auftragnehmer unverzüglich zwecks Weiterleitung an die Versicherung schriftlich anzuzeigen.


10.5 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes müssen gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.


10.6 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.


11 Alternative Streitbeteiligung


11.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.


11.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 


12 Schlussbestimmungen


12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilbestimmungen dieser AGB, sonstiger Vertragsbedingungen oder etwaige Regelungslücken berühren den Bestand des Vertrages nicht. Eine ungültige Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen oder auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie der übrigen Regelungen des Vertrages weitestgehend entspricht.


12.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts.


12.3 Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters in Creußen.


Stand 11.09.2024











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